AGB

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REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Liebe(r) Reiseteilnehmer(in)!

Mit der Reiseanmeldung für eine unserer Reisen bieten Sie uns den Abscluß eines Reisevertrages verbindlich an. Wir möchten Sie im folgenden auf die dabei geltenden Reise & Geschäftsbedingungen aufmerksam machen, die auf den  Grundlagen der Neufassun≤g der §§ 651 a ff BGB beruhen, und deren Anerkennung Sie uns mit der Abgabe Ihrer Reiseanmeldung schriftlich bestätigen.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Mit der Anmeldung bietet der Kunde WT WITTMANN TRAVEL e.K. – nachstehend Reiseveranstalter genannt, den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Werden mehrere Personen angemeldet, so haftet der Anmelder neben den anderen, von ihm gemeldeten Teilnehmern, für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die in Form der Reisebestätigung erfolgt. Die Reisebestätigung wird an das buchende Reisebüro übermittelt oder direkt zugesandt.

2. ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG

Mit der Reiseanmeldung wird – nach Übergabe des Sicherungsscheins im Sinne § 651 k Ab- satz 3 BGB – eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, höchstens jedoch von Euro 1.500,— pro Person fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig, d.h. sie muß dem Konto bis zu diesem Datum gutgeschrieben sein.

Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn der Reiseveranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbahrten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein hat, wird der Reiseveranstalter von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte. Die Aushändigung der Reiseunterlagen, (u.a. Flug-Tickets, detailierter Reiseverlauf) an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises und im Normalfall 7 Tage vor Reiseantritt.

3. LEISTUNGEN / PREISE

Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Direktflüge sind nicht immer NONSTOP-Flüge und können somit Zwischenlandungen

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abänderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (z.B. Energiekostenerhöhung, Erhöhung der Hotel- oder Beförderungspreise) zu ändern, sofern der vereinbarte Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Übersteigt der geänderte Preis den ursprünglich bestätigten Preis um mehr als 5%, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

5. RÜCKTRITT VOM REISEVERTRAG DURCH DEN KUNDEN

Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Person, Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen) werden bis einschließlich 28 Tage vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von Euro 35,– pro Person berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück und tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter pauschalierte Rücktrittskosten-Gebühren als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro angemeldeten Teilnehmer.

bis 45. Tag vor Reiseantritt 20%,
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 25%,
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 45%,
Ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt: 75%,
Ab 6. Tag vor Reiseantritt: 95%
Bei Rücktritt durch Nichtantritt am 1. Reisetag 95% des Gesamtpreises.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Reiseveranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen

6. REISEVERSICHERUNGEN

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in Ihrem Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung bei Buchung Ihrer Reise abzuschließen. Ein späterer Abschluß ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten Tage nach Buchung erfolgt. Die Reiserücktritts-kostenversicherung kann nur für alle in einer Reiseanmeldung aufgeführten Gäste gemeinsam abgeschlossen werden. Bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung) kann bei der TAS bei Krankheit ein Selbstbehalt von 20% des erstattungsfähigen Schadens – mindestens Euro 25,– je Person – anfallen. Bitte informieren Sie sich hier bei Abschluss der jeweiligen Reiseversicherung. Für Ihre Sicherheit im allgemeinen empfehlen wir ein komplettes Sicherheitspaket. Der Abschluß sollte ebenfalls bei Reisebuchung erfolgen.

7. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für den Veranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, daß der Veranstalter die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird der Buchungsaufwand des Kunden mit Euro 10,– erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters, nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den ert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er asu einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Quadalajara u. a.. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung, sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

10. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren nach 12 Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

12. PASS-, VISA- & GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich über den aktuellsten Stand der Gesundheits– und Impfvorschriften selbst zu informieren. Dabei ist der Rat eines Tropeninstitutes einzuholen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Paß, Visa– und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

13. KOOPERATIONPARTNER

Bei Reisen, bei denen unter dem Punkt Veranstalter nicht WITTMANN TRAVEL e. K., sondern andere Veranstalter angegeben sind tritt WITTMANN TRAVEL e. K. lediglich als Vermittler auf, es gelten die Reise– und Geschäftsbdingungen des anderen Veranstalters.

14. KOOPERATIONPARTNER

Bei Reisen, bei denen unter dem Punkt Veranstalter nicht WITTMANN TRAVEL e. K., sondern andere Veranstalter angegeben sind tritt WITTMANN TRAVEL e. K. lediglich als Vermittler auf, es gelten die Reise– und Geschäftsbdingungen des anderen Veranstalters.

Stand. 1.12.2019

Reiseveranstalter
WITTMANN TRAVEL e. K.
Inhaber: Ralf Wittmann
D-21129 Hamburg, Urenfleet 6e,